Software-Lizenzvertrag:
Weblication®

 
 
 
Software-Lizenzvertrag Weblication®
 
 
 

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Scholl Communications AG, Elsässer Strasse 74, 77694 Kehl / Germany
Telefon: +49 (0) 7851/89 99 99-0 Fax: +49 (0) 7851/89 99 99- 99

1. Gegenstand des Vertrages
Die Bestimmungen dieses Softwarelizenzvertrages (Stand 03/2005) gelten zeitlich uneingeschränkt für alle von Scholl Communications AG (nachstehend: Scholl Communications) hergestellten und vertriebenen Softwareprodukte oder Softwareprodukt-Kombinationen mit Ausnahme derjenigen Software, deren Hersteller Scholl Communications nicht ist (Dritthersteller). In diesem Fall gelten die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller. Von Scholl Communications hergestellte Software ist als solche sichtbar und unsichtbar eindeutig gekennzeichnet.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Durch das Herunterladen (Download) und/oder das Aufspielen (Installieren) und/oder den Gebrauch der Software erklärt sich der Nutzer/Käufer (Lizenznehmer) mit den Bedingungen dieses Softwarelizenzvertrages und weiterhin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an. Dieser Softwarelizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Nutzer/Käufer (als natürliche oder juristische Person, Lizenznehmer) und Scholl Communications (Lizenzgeber), dem Hersteller der Software.
2.2 Bei Vorliegen mehrerer, voneinander abweichenden Dokumentversionen des Softwarelizenzvertrages sind diese wie folgt in absteigender Prioritätsreihenfolge gültig:
- ein schriftlicher Softwarelizenzvertrag (auch in Form von PDF)
- ein auf einer Webseite veröffentlichter Softwarelizenzvertrag
- ein in die Software integrierter Softwarelizenzvertrag
2.3 Der Käufer hat das Recht, die Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen und die Software binnen diesem Zeitraum zurückzugeben.
2.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an Scholl Communications.

3. Nutzungsrechte
3.1 Scholl Communications gewährt dem Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, die Software für eine eindeutige IP-Adresse (die Adresse) auf einer EDV-Anlage (dem Server) einzusetzen und zu nutzen. Die Nutzungsüberlassung erfolgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, gegen eine einmalige Vergütung. Die Software, inklusive aller ihrer weiteren elektronischen Teile wird ausschließlich auf und für diese Adresse lizenziert und kann sofort genutzt werden.
3.2 Die Gewährung einer Lizenz der Software bezieht sich und gilt immer nur für eine Adresse. Auf einem Server können technisch mehrere unterschiedliche Adressen vorhanden sein. Soll die Software für mehrere Adressen genutzt werden, muss die entsprechende Anzahl Lizenzen erworben worden sein.
3.3 Nutzung ist das Ablaufen der Software auf einem Server, auch sog. virtuellem Server. Davon umfasst sind das Einspielen der Software in den Arbeitsspeicher des Servers, auch eines virtuellen Servers und/oder in einen Festspeicher des Servers. Eine einzelne Lizenz kann nicht für mehrere Adressen gleichzeitig genutzt werden.
3.4 Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Käufer gegen irgendeine Bestimmung dieses Softwarelizenzvertrages verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Käufer verpflichtet, die Software sowie die Sicherungskopie zu vernichten. Der Käufer kann den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass er die Software einschließlich der Sicherungskopie vernichtet.
3.5 Scholl Communications ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder Genehmigung, sich bei begründetem Verdacht persönlich oder durch einen von Scholl Communications beauftragten Dritten beim Käufer davon zu überzeugen, dass die Bestimmungen diese Vertrages durch den Käufer eingehalten werden oder wurden.

4. Sicherungskopie
Der Käufer ist berechtigt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, zu Sicherungszwecken eine Kopie, die Sicherungskopie, der Software für eigene Zwecke anzufertigen. Die Anfertigung von Kopien der zur Software gehörigen Handbücher und/ oder des etwaigen Begleitmaterials, gleich auf welche Weise, ist dem Käufer nicht gestattet.

5. Übertragung des Nutzungsrechtes
5.1 Der Käufer ist berechtigt, das Nutzungsrecht und alle weiteren Rechte aus der Lizenz an einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Käufer das Original der Software zusammen mit der Sicherungskopie und das gesamte schriftliche Begleitmaterial sowie die Handbücher restlos an den Empfänger überträgt und der Empfänger sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklärt. Eine Übertragung muss auch alle früheren Versionen der Software umfassen, für die Scholl Communications dem Käufer diese Lizenz ursprünglich gewährt hatte. Im Fall der Übertragung erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur weiteren Nutzung der Software; der Empfänger wird gegenüber Scholl Communications neuer Lizenznehmer.
5.2 Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Scholl Communications die Software weder vermieten, verpachten, verleasen noch diese einer ASP-Nutzung (application service providing) zuführen.

6. Dekompilierung und Programmänderungen
6.1 Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes (Quell-Codes) der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige, der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

7. Urheberrecht
7.1 Die Software einschließlich aller ihrer Bestandteile (Produkthandbücher, Technische Unterlagen, Beschreibungen, Designs, Bilder sowie Texte, die in der Software enthalten sind) ist durch internationale Verträge urheberrechtlich geschütztes Material. Der Käufer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild der Software, insbesondere die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den oder die Programm- und Modulnamen, Logos und andere Dar-stellungsformen innerhalb der Software und/oder ihrer Bestandteile. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieses Lizenzvertrages und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln.
7.2 Weitere Teile der Software, z. Bsp. mitgelieferte Designs, Templates, Vorlagen dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Punktes 7.1.
7.3 Weblication® , Weblic®, Weblication® CMS, Weblication® CityWeb, Weblication® Intranet sowie alle weiteren, auf Weblication® lautende Produkte sind eingetragene Markenzeichen der Scholl Communications AG in Deutschland und/oder anderen Ländern.
7.4 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 6.1 bis 7.2 geregelten Bestimmungen verspricht der Käufer Scholl Communications unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 5.050,00.

8. Gewährleistung
8.1 Scholl Communications weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen insbesondere mit verschiedenen Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeitet.
8.2. Scholl Communications gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Ablieferung, dass die von Scholl Communications gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen.
8.3 Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB, beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab dem Tag der Ablieferung.
8.4 Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren.
8.5 Der Käufer ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.6 Ist der Käufer Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.7 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Scholl Communications kostenlos Ersatz. Scholl Communications ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Scholl Communications ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Scholl Communications auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufer über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
8.8 Der Käufer muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
8.9 Der Käufer hat Scholl Communications bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Käufer hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Käufer Scholl Communications wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Scholl Communications nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer, sofern er die Inanspruchnahme von Scholl Communications grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.

9. Haftung
9.1 Für Schäden haftet Scholl Communications nur dann, wenn Scholl Communications oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Scholl Communications oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Scholl Communications auf den Kaufpreis der Software begrenzt.
9.2 Scholl Communications haftet nicht bei Datenverlust. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist und mit beim Käufer vorhandener Software zusammenarbeitet.
9.3 Die Haftung von Scholl Communications wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

10. Sonstiges
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
10.2 Erfüllungsort für die Verpflichtungen von Scholl Communications ist deren Sitz in Kehl /Rhein
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kehl / Rhein, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Scholl Communications ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Käufern bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Käufers geltend zu machen.

 
 
 

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