Allgemeine Geschäftsbedingungen:
mborisch.de

 
 
 
AFB
 
 
 

Allgemeine mborisch.de Geschäftsbedingungen

in der Fassung vom 1. Oktober 2013 V 2.0

 
 
 

PRÄAMBEL

a) Das gemeinschaftliche Bestreben der mborisch.de Unternehmensberatung (im Folgenden: mborisch.de) mitsamt deren Geschäftsfeldern und dem Auftraggeber (im Folgenden: Partner) ist eine langfristige, vertrauensvolle und erfolgsorientierte Partnerschaft, in der der Partner auf ebenso individuelle wie professionelle Services, Dienstleistungen und Produkte –einmalig oder dauerhaft während der gesamten Vertragsdauer– im Rahmen des im Vertrags umrissenen Leistungspaketes zurückgreifen kann.
b) Das Ziel der von gegenseitigem Vertrauen geprägten Zusammenarbeit ist, sich in einem ständig wandelnden, neue oder verändernde Anforderungen stellenden und von starkem Wettbewerb gekennzeichneten wirtschaftlichen Umfeld zukunftsorientiert als Qualitäts-Unternehmen zu etablieren bzw. die bislang innegehaltene Marktposition deutlich ausbauen und/oder verfestigen zu können.
c) Um dem Partner alle Service- und Dienstleistungen zu den bekannt attraktiven Preisen dauerhaft erbringen zu können, ist mborisch.de auf einen regelmäßigen und ordnungsgemäßen Zahlungseingang seitens der Partner angewiesen. Daher wird der Partner seine Zahlungen zum jeweils vertraglich vereinbarten Zahlungstermin in der jeweils vereinbarten Form leisten. Bei nicht rechtzeitiger und/oder verzögert eingehender Zahlung verpflichtet sich der Partner zur Zahlung der hierfür im Preisverzeichnis aufgelisteten Summe. mborisch.de verpflichtet sich im Gegenzug zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundsätzliches
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle heutigen und zukünftigen von mborisch.de erbrachten Leistungen sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen mborisch.de und dem Partner getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Partners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens mborisch.de nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch mborisch.de stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Partners dar.
b) Vertriebspartner oder Mitarbeiter von mborisch.de sind nicht bevollmächtigt, von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen und/oder Zusicherungen abzugeben.
c) Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge: (1) nach der bei Vertragsschluss definierten Leistungsbeschreibung, (2) nach diesen AGB, (3) nach ggf. zutreffenden Softwarelizenzverträgen sowie (4) den kaufvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Leistungsbeschreibungen
a) Allen sowohl dauerhaft erbrachten als auch einzelnen Aufträgen liegen die mborisch.de Leistungsbeschreibungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Bei Vertrags-Unterzeichnung erhält der Partner eine komplette und aktuelle schriftliche Fassung ausgehändigt. Der Partner versichert zu Beginn der Zusammenarbeit schriftlich, die gesamten mborisch.de Bedingungen und Leistungsbeschreibungen erhalten zu haben sowie diese zu akzeptieren.
b) Die Leistungsbeschreibungen zu den vom Partner gebuchten oder in Auftrag gegebenen Komponenten und/oder Leistungen sind demzufolge Bestandteil der Allgemeinen mborisch.de Geschäftsbedingungen.
c) Änderungen bei AGB wie Leistungsbeschreibungen können nach schriftlicher Ankündigung in geeigneter Form, mindestens jedoch vier Wochen im Voraus, in Kraft gesetzt werden. Als geeignete schriftliche Form gelten unter anderem die Information durch eMail, als Hinweis auf der Monatsrechnung und/oder im Partner-Portal.
d) Dem Partner ist bei Änderungen der AGB und/oder Leistungs-Beschreibungen grundsätzlich eine mindestens zweiwöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. Sollte er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, so haben die alten zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gegolten habenden AGB und/oder Leistungs-Beschreibungen bis zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes weiterhin Gültigkeit.
e) Ab dem Datum einer Vertragsverlängerung gelten die dann aktuellen AGB und/oder Leistungsbeschreibungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

3. Partner-Portal
a) Das Partner-Portal steht im Internet exklusiv unseren Partnern zur Verfügung.
b) mborisch.de-Partner können sich in diesem geschützten Portal über aktuelle Vorteile, Partner- und Sonder-Angebote informieren sowie wichtige Nachrichten betreffend Leistungen und Verträgen aufrufen.
c) Partner sind aufgefordert, sich mindestens einmal im Monat einzuloggen, da mborisch.de nur dort über in Zusammenhang mit verschiedenen Leistungen stehende Änderungen, Wartungsarbeiten sowie über kurzfristige Unterbrechungen informiert und so ihren vertraglichen Informationspflichten nachkommt. Fristversäumnisse aufgrund zu spät gelesener Informationen gehen zu Lasten des Partners.
d) Geht eine Erklärung dem Partner nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht schriftlich mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.

4. Preise
a) mborisch.de richtet sich mit den angebotenen Produkten, Dienst- sowie Serviceleistungen an Selbstständige, Freiberufler, Handel, Handwerk, Service- und Dienstleister sowie auf mittelständische Betriebe.
b) Alle Preise sind –bis auf besonders gekennzeichnete Angebote– exklusive Mehrwertsteuer und ohne ggf. anfallende Versand-, Verpackungs- und/oder Versicherungskosten angegeben.
c) Bei Rechnungsstellung wird Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Höhe berechnet und ausgewiesen, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten bei Zutreffen belastet.
d) mborisch.de hat das Recht, die in einem Vertrag als regelmäßige Zahlungen (Pauschalen) ausgewiesenen Beträge nach Vertragsabschluss im jährlichen Abstand entsprechend einem Mittel aus Inflations-, Arbeits-, Lohn-, Technik-, Software- und Transportkosten-Entwicklung zuzüglich bis zu 2% in jährlichen Schritten anpassen. Sollte eine einzelne Preiskomponente jedoch um mehr als 3% steigen, sind generelle Anpassungen auch ohne Einhaltung einer Frist möglich.
e) Vereinbarte Fahrtkosten-Pauschalen dürfen jederzeit durch mborisch.de nach Mitteilung in geeigneter Form im Mittel um den Prozentsatz angepasst werden, in der die Fernverkehrs-Tarife der Deutschen Bahn und/oder des ÖPNV angehoben werden.

5. Preis-Gestaltung
a) Um einen für den Partner besonders attraktiven monatlichen Pauschalpreis offerieren zu können, wird mborisch.de alle mit der Gestaltung, Erarbeitung und Änderung neuer und/oder bestehender Inhalte, einmalige Programmierungs-, Design-, Layout- und Anpassungs-Kosten sowie weitere unter Umständen anfallende Kosten für die Erstellung beispielsweise von Logos, Druckvorlagen für Geschäfts-Grundausstattung (außer Beträge der technischen Aufsetzung und den internen einmaligen Integrierungskosten) etc. in die während der gesamten Erstvertragslaufzeit anfallenden monatlichen Pauschalbeträge integrieren.
b) Auch bei einer vorzeitigen Kündigung des abgeschlossenen Vertrages muss der Partner daher seiner Zahlungsverpflichtung über die in der Erst-Vertragslaufzeit enthaltenen Monatsanzahl nachkommen. Eine Ermäßigung oder Reduzierung ist aufgrund des in Punkt a) geschilderten Tatbestandes nicht möglich.
c) Der Partner wird im schriftlich vorliegenden mborisch.de Angebot grundsätzlich darüber in Kenntnis gesetzt, auf welchen voraussichtlichen Betrag sich die vereinbarte wiederkehrende Pauschale ab einer zweiten Vertragslaufzeit verringert, sofern er mborisch.de mit keinerlei Änderungen beauftragt.

6. Rechnungstellung / Zahlung
a) mborisch.de Rechnungen sind Dienstleistungs-Rechnungen.
b) Jegliche Dienstleistungen, Produkte, Services, Beratungen sowie Vermittlungs-Aufträge sind vom Partner ausschließlich im Voraus zahlbar. Für den Beratungs-Dienstleistungen betreffenden Kostenanteil langfristig laufender Aufträge kann mit Bestandskunden eine individuelle a-Conto-Lösung vereinbart und schriftlich fixiert werden.
c) Rechnungen werden gegen ein Serviceentgelt mittels Briefpost an den Partner übermittelt. Sollte ein regelmäßig wiederkehrender Betrag unter einem Netto-Wert von 40 Euro liegen, können Rechnungstellungskosten in Höhe von 3 Euro zusätzlich berechnet werden oder der Partner entscheidet sich für eine quartalsmäßige Zahlung.
d) Einzel-Rechnungen sind grundsätzlich sofort und rein netto fällig. Der Zahlungseingang muss innerhalb von acht Arbeitstagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
e) Wiederkehrende Rechnungen (z.B. Monats-, Quartals- oder Jahresrechnungen) müssen so rechtzeitig überwiesen werden, dass mborisch.de der Betrag am jeweils ersten Arbeitstag eines Monats auf dem Geschäftskonto zur Verfügung steht.
f) Ein Zahlungsverzug tritt bei Einzel-Rechnungen ab dem zehnten Werktag nach Rechnungsdatum und bei wiederkehrenden Rechnungen mit dem zweiten Arbeitstag eines Monats automatisch ein, ohne dass dies einer gesonderten Benachrichtigung bzw. Mahnung bedarf.
g) Zahlungsverzug berechtigt mborisch.de, pauschalierte Mahnungs- sowie Verzugs-Kosten gemäß aktuellem Preisverzeichnis und/oder eine Verzinsung in Rechnung zu stellen.
h) Bei wiederholtem Zahlungsverzug stellt mborisch.de bei Aufträgen mit wiederkehrender Berechnung dem Partner standardmäßig das im aktuellen Preisverzeichnis aufgeführte Serviceentgelt für Zahlungsverzug solange in Rechnung, bis der Auftraggeber seinen pünktlichen Zahlungspflichten in mindestens vier aufeinander folgenden Monaten nachgekommen ist.
i) Im Verzugsfall berechnet mborisch.de Zinsen in Höhe von zehn Prozent (10%) jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
i) Bar-, Scheck- und/oder andere Zahlungsarten sind nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und grundsätzlich kostenbewehrt möglich.

7. Zahlungseingänge
a) Zahlungseingänge des Partners werden grundsätzlich mit den ältesten noch offen stehenden Forderungen verrechnet, unabhängig davon, was der Partner auf der Zahlung vermerkt hat. Besondere Zahlungsangaben des Partners sind grundsätzlich nichtig.
b) Stehen Mahn-, Zins- oder Verzugskosten offen, so wird jeglicher Zahlungseingang zunächst mit diesen Forderungen verrechnet und ein danach gegebenenfalls bestehender überschüssiger Zahlungsbetrag erst dann mit den ältesten noch offen stehenden Forderungen verrechnet.
c) Zur Fertigung an Dienstleister weiterzuleitende Aufträge (zum Beispiel Druckaufträge) können grundsätzlich nur bei ausgeglichenem Kundenkonto freigegeben werden.

8. Anfahrt-Kostenpauschale
a) Die Anfahrt-Kostenpauschale fällt für jeden vereinbarten Vor-Ort-Besuch an. Diese beinhaltet sowohl die im Folgenden definierten Verkehrsleistungen als auch einen zeitabhängigen Arbeitskostenanteil.
b) Sofern wiederkehrende Vor-Ort-Besuche vertraglich vereinbart sind werden die hieraus resultierenden Anfahrt-Kostenpauschalen im Rahmen der normalen Rechnungsstellung, gegebenenfalls anteilig, belastet. Bei Einzelaufträgen wird die Anfahrt-Kostenpauschale grundsätzlich und, je nach Auftrag, zusammen mit der beauftragten Leistung, auch im Voraus, berechnet.
c) Die in der Anfahrt-Kostenpauschale beinhaltete Verkehrsleistung betrifft ausschließlich den schienengebundenen von der Deutschen Bahn oder regionalen Bahngesellschaften zur Verfügung gestellten Verkehr. Der dem Partner nächstgelegene Bahnhof mit mindestens vier stündlichen Regelverbindungen je Richtung gilt als Zielbahnhof.
d) Inner- bzw. überörtlich anfallende Beförderungskosten vom Zielbahnhof zum Partner und zurück sind weder Bestandteil von Pauschalen noch bei Einzelabrechnung. Der Partner stellt hier die Beförderungsleistung oder erstattet zusätzlich die anfallenden Taxikosten.
1) Im Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes RMV kann der ggf. notwendige innerörtliche insgesamt 20 Minuten nicht überschreitende Verkehr (gerechnet ab Ankunft/bis Abfahrt Zielbahnhof) gegen Berechnung einer Pauschale je Besuch genutzt werden. Die Höhe der Pauschale muss im Vorhinein schriftlich vereinbart und fixiert werden.
e) Bei Partnern, deren Firmensitz außerhalb der Metropolregion Rhein-Main-Kinzig liegt, gestaltet sich die Anfahrt-Kostenpauschale wie folgt: Die von mborisch.de dem Partner berechnete Pauschale entspricht dem Preis eines Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn für die erste Wagenklasse inklusive Reservierung zum Normaltarif.  In diesem Fall ist der Arbeitskosten-Zeitanteil im Preis der Anfahrt-Kostenpauschale enthalten. Ab/bis Zielbahnhof sorgt der Partner für die notwendige Beförderung zum vertraglich vereinbarten Arbeitsort. 
f) Ist eine Übernachtung notwendig, so übernimmt der Partner die anfallenden Kosten für ein mindestens dem ***-Sterne-Standard entsprechenden Qualitätshotels inklusive Hotel-Frühstück.

8. Exklusivität
a) mborisch.de gewährt dem Auftraggeber bei Beauftragung mit wiederkehrenden Leistungen standardmäßig eine Orts- bzw. Stadtteil bezogene Exklusivität, die sich auf eine Branchen-Untergruppierung (beispielsweise 'Gastronomie, Lieferservice, italienisch') bezieht.
b) Kommunale sowie regionale Exklusivität und/oder für eine Branche kann vom Auftraggeber angefragt werden und wird durch mborisch.de im Regelfall kostenpflichtig dann gewährt, wenn dem keinerlei Hinderungsgründe im Wege stehen.
c) Kosten für erweiterte Exklusivität können dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis entnommen werden.
d) Eine vereinbarte erweiterte Exklusivität erfordert die Schriftform.

9. Vertragslaufzeit
a) Die Vertragslaufzeit ist im Angebot und zudem in der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form definiert.
b) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, wenn keine Erweiterungen und/oder Neugestaltungen (z.B. Internet-Auftritt, Druckvorlagen) gewünscht werden, automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Vertrags¬ende in nachweisbarer schriftlicher Form gekündigt wird.
c) Sollten Erweiterungen und/oder Neugestaltungen des Internet-Auftritts oder neue bzw. erweiterte konzeptionelle Leistungen gewünscht werden, so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um die erstmals vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit.
c) Sollte der laufende Vertrag um weitere monatlich oder quartalsweise abgerechnete Leistungen erweitert werden, so beginnt ab dem Datum der Erweiterung die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit von Neuem.
1) Alternativ kann der Partner bei c) je nach Produkt einen zweiten eigenständigen Vertrag abschließen oder eine Einmalzahlung vereinbaren.

10. Vertragsbeginn
a) Der Beginn einer Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der nächstfolgende Monatserste.
b) Soll der Vertrag auf Wunsch des Partners und die vereinbarte Leistungserbringung sofort in Kraft treten, so werden die restlichen Tage des ersten Monats anteilsweise berechnet.

11. Fristgerechte Kündigung
a) Ein abgeschlossener Vertrag kann durch beide Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Vertragsende gekündigt werden.
b) Zur wirksamen Kündigung und zum Nachweis der Fristeinhaltung empfiehlt sich immer eine schriftliche, hier insbesondere per Einschreiben zugestellte, Kündigung.

12. Fristlose Kündigung durch den Partner
a) Der Auftraggeber kann den Vertrag vor seinem regulären Ablauf fristlos kündigen, wenn eine vereinbarte Leistung auch nach einer brieflichen Fristsetzung von mindestens 14 Werktagen nach Eingang bei mborisch.de fortgesetzt nicht erbracht wird, sofern die Gründe für die Reklamation ausschließlich bei mborisch.de zu suchen und grob fahrlässigen Gründen zuzuschreiben sind.

13. Außerordentliche Kündigung
a) Gibt der Partner sein Unternehmen während der regulären Vertragslaufzeit auf und eröffnet bzw. übernimmt er in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten nachweislich keinen anderen Betrieb, so wird mborisch.de bis zu 50% der dann noch ausstehenden Raten unter der Voraussetzung stunden, dass der Partner bereits mindestens die Hälfte der vereinbarten wiederkehrenden monatlichen- bzw. quartalsmäßigen Zahlungen ohne Verzug geleistet hat.
b) Sollte der Partner innerhalb von 24 Monaten eine weitere und/oder andere unternehmerische Tätigkeit ergreifen, so verpflichtet er sich bei Gewährung einer Stundung, mborisch.de mit der Fortführung des ehedem abgeschlossenen Vertrages mit erneuter ehedem abgeschlossener Erst-Laufzeitverpflichtung für das neue Unternehmen zu betrauen.
1) Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesamtsumme der von mborisch.de gestundeten Beträge zuzüglich Zinsen fällig.
c) Ein gestundeter Betrag kann auch dann erlassen werden, wenn der Partner beispielsweise seinen Nachfolger oder einen anderen Kunden wirbt und dieser mit mborisch.de einen mindestens gleichwertigen Vertrag mit neu zu startender Erstvertrags-Mindestlaufzeit plus pauschalierter Standard-Einrichtungskosten abschließt. 

14. Fristlose oder vorzeitige Kündigung durch mborisch.de
a) mborisch.de kann den abgeschlossenen Laufzeit-Vertrag vorzeitig vor seinem regulären Ablauf kündigen, wenn die vereinbarten Zahlungen nicht erfolgen und/oder der Partner drei Mal in Verzug geraten ist.
b) Eine fristlose und/oder vorzeitige Kündigung kann ausgesprochen werden,
1) wenn die wirtschaftliche Lage des Partners eine künftige ordentliche Zahlungsweise unmöglich erscheinen lässt, indem vorangegangene fällige Zahlungen mindestens drei Mal nachweisbar nicht, nicht vollständig, verspätet und/oder wiederholt erst nach Mahnung/en beglichen wurden.
2) eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Partner aufgrund eines oder mehrerer vorangegangener Vorfälle von Seiten mborisch.de nicht mehr möglich erscheint.
c) In allen aufgeführten Fällen ist mborisch.de berechtigt, die gesamte Restlaufzeit des Vertrages in einer Summe mit einer Zahlungsfrist von sieben Werktagen fällig zu stellen.
1) Die im Vertrag gegebenenfalls enthaltenen regelmäßigen Beratungs-Dienstleistungen werden hierbei ihrem Berechnungsanteil entsprechend dem Partner nicht in Rechnung gestellt.
2) Selbstverständlich erbringt mborisch.de (nach Zahlung durch den Partner) die vereinbarten Grundleistungen bis zum regulären Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

15. Maßnahmen bei (wiederholtem) Zahlungsverzug
a) mborisch.de ist bei wiederholtem und/oder mehr als zwanzig Tage anhaltenden Zahlungsverzug in jedem Falle berechtigt, den Aufruf und/oder die Nutzung internetbasierter Services sowie alle anderen gegebenenfalls gebuchten anderen Dienstleistungen vorübergehend kostenpflichtig zu sperren.
1) Der Partner stimmt der Schaltung der Information „Service, Dienstleistung oder Leistungs-Merkmal zur Zeit nicht erreichbar. Hinweis für Partner: Bitte kontaktieren Sie die Buchhaltung“ ausdrücklich zu. In diesem Falle wird zudem die mborisch.de Kontaktadresse angezeigt.
2) Nach Ausgleich des Kundenkontos werden vorübergehend gesperrte Leistungen wiederum kostenpflichtig freigeschaltet.
3) mborisch.de ist berechtigt, durch den Partner genutzte Domains kostenpflichtig zu kündigen oder ohne weitere Information, mindestens vorübergehend, auf mborisch.de oder eines der Geschäftsfelder umschreiben zu lassen. Nach Ausgleich des Kundenkontos werden die Domains wieder kostenpflichtig auf den Part-ner umgeschrieben.
b) Eine vorübergehende Einstellung von Leistungen aufgrund von Punkt 15a entbindet den Partner nicht von seiner weiterhin uneingeschränkt bestehen bleibenden regelmäßigen Zahlungspflicht auch für die Zeit der Leistungs-Einstellung.

16. Copyright, Nutzungsrecht, Freistellungserklärung
a) mborisch.de versichert dem Partner, dass für das durch mborisch.de erstellte Online- wie Print-Material sowie alle Dateien entweder das Copyright bei mborisch.de oder einem ihrer Geschäftsfelder liegt oder wir eine entsprechende ordnungsgemäße Lizensierung nachweisen können. Insofern stellen wir unsere Auftraggeber von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
b) Das uneingeschränkte Copyright für alle Dateien, Online- und Print-Material sowie für Text-Inhalte liegt bei mborisch.de, es sei denn, es wären andere Copyright-Geber definiert.
c) Das Copyright gilt insbesondere für durch uns erarbeitete Texte oder durch uns aufgenommene und/oder bearbeitete Fotos, für die der Partner ausschließlich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht in unveränderter Form und Auflösung erhält, jedoch keinerlei Verwertungsrecht noch irgendwelche andere Rechte.
d) Hat der Partner seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt, so überträgt ihm mborisch.de das widerrufliche und gegebenenfalls eingeschränkte Nutzungsrecht an Dateien, Online- wie Printmedien sowie Text-Inhalten unter der Voraussetzung, dass die Dateien, Inhalte und/oder Texte keinerlei Änderung, Bearbeitung und/oder Manipulierung unterliegen und ein Copyright-Hinweise an zentraler Stelle angebracht wird.
e) Sollte gegen diese Bestimmungen verstoßen werden, so erklärt sich der Partner bereit, für jeden nachgewiesenen Verstoß eine Konventionalstrafe in Höhe von je Fall mindestens 1.000 € zu zahlen, wobei weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden müssen.

17. Gewährleistung
a) Der Partner hat gelieferte Ware oder erbrachte Leistungen unverzüglich nach deren Ablieferung oder Fertigstellung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
b) Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig zu dokumentieren. Betrifft der Mangel die mb-tools, so ist der Partner verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach den online bereitgestellten Bedienerhandbüchern durchzuführen.
c) Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
d) Ist der Käufer Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware oder Leistung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

18. Verwendung von Dateien, Logos
a) Das mborisch.de-Logo oder Logos der mborisch.de Geschäftsbereiche darf durch den Partner nach Auslaufen des Vertrages nicht mehr aktiv verwendet oder promotet werden.
b) Sollte ein mborisch.de zuzuschreibendes Logo auf Drucksachen zu finden sein, so darf der Partner diese Drucksachen so lange weiterverwenden (jedoch höchstens 1 Jahr), bis sie durch gleiche oder veränderte Drucksachen ersetzt worden sind. 

19. mb-PartnerCard
a) Partner mit Aufträgen, die eine regelmäßig wiederkehrende Summe (Intervalle zwischen monatlich und jährlich) nach sich ziehen, sowie alle anderen Kunden mit einem Mindest-Jahresumsatz in Höhe von 99 € netto stimmen der Teilnahme am mb-PartnerCard-System zu. Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen mb-PartnerCard, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mborisch.de sind.
1) Sollte ein Partner oder ein Kunde nicht am mb-PartnerCard-System teilnehmen wollen, so steht ihm dies jederzeit frei. In diesem Fall erhöht sich die aus dem abgeschlossenen Laufzeitvertrag heraus resultierende wiederkehrende Summe um einen prozentualen Faktor in Höhe von 12,5%, bei einer aus einer Einzel-Beauftragung heraus resultierenden Summe jedoch um 20%.

20. mainkinzig.net
a) Partner mit Aufträgen, die eine regelmäßig wiederkehrende Summe (Intervalle zwischen monatlich und jährlich) nach sich ziehen, sowie alle anderen Kunden mit einem Mindest-Jahresumsatz in Höhe von 99 € netto stimmen der kostenlosen Teilnahme im regionalen Marketing-Netzwerk mainkinzig.net zu. Näheres regeln die Leistungsbeschreibungen mainkinzig.net, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mbo-risch.de sind.
1) Sollte ein Partner oder ein Kunde nicht am regionalen Marketing-Netzwerk mainkinzig.net teilnehmen wollen, so steht ihm dies jederzeit frei. In diesem Fall erhöht sich die aus dem abgeschlossenen Laufzeitvertrag heraus resultierende wiederkehrende Summe um einen prozentualen Faktor in Höhe von 12,5%, bei einer aus einer Einzel-Beauftragung heraus resultierenden Summe jedoch um 20%.

21. Druckvorlagen-Erstellung
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

22. Weblication®
a) Wird diese Leistung von einem Partner in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden. Hierzu gehören insbesondere die Weblication®-Softwarevertrags- und -Lizenzbedingungen, die mb-tools Softwarevertrags- sowie Lizenzbedingungen und auch die AGB des Herstellers Scholl Communications.

23. Hosting, Domain, Internet-Service
a) Wird diese Leistung oder ein Teil dieser Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

24. Arbeitszeit
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

25. Beratung
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

26. Premium-Internet
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden. Hierzu gehören insbesondere die Weblication®-Softwarevertrags- und -Lizenzbedingungen, die mb-tools Softwarevertrags- sowie Lizenzbedingungen und auch die AGB des Herstellers Scholl Communications.

27. Seminare, Workshops, Partner-Events
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

28. Seminar- und Tagungsorganisation, mb-Cruise, Reise-Vermittlung
a) Wird diese Leistung von einem Partner oder Einzelkunden gänzlich und/oder teilweise in Anspruch genommen, so erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die entsprechenden Leistungsbeschreibungen zum Bestandteil der mborisch.de AGB werden.

29. LogIn-Bereich
a) Wird dem Partner oder einem Kunden durch mborisch.de ein benutzerspezifischer passwortgeschützter Zutritt zum Kundenbereich (LogIn-Bereich, Partner-Lounge) gewährt, so verpflichtet sich der entsprechende Nutzer um absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Im Übrigen werden die Leistungsbeschreibungen LogIn-Bereich zum Vertragsbestandteil der mborisch.de AGB.

30. Datenschutz
a) Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
b) Personenbezogene Daten des Partners werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
c) Der Partner verpflichtet sich, diese Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
d) Die eMail-Adresse des Partners nutzen wir nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und sofern der Partner nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Partner gewünscht, für eigene Newsletter.
e) Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts, zur Erbringung von Leistungen und/oder zur Abrechnung mit dem Partner erforderlich ist.
f) Der Partner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
g) Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

31. Eigentumsvorbehalt
a) Gelieferte Vertragsgegenstände und/oder erbrachte Leistungen, gleich welcher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von mborisch.de aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner in Haupt- und Nebensache Eigentum von mborisch.de.
b) Der Partner ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von mborisch.de stehenden Sachen ordnungs-gemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und ggf. Schwachstromversicherung) und mborisch.de auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Partners als an mborisch.de abgetreten.
c) Der Partner ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Partner mborisch.de unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von mborisch.de unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
d) Für den Fall, dass der Partner dennoch die Vertragsgegenstände veräußert und mborisch.de dieses genehmigen sollte, tritt der Partner mborisch.de bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Partner ist verpflichtet, mborisch.de alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

32. Erfüllungsort
a) Erfüllungsort für die Verpflichtungen von mborisch.de ist deren Sitz in Hanau am Main.
b) Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen, bestehenden AGB oder Leistungsbeschreibungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Briefpost oder Telefax entsprochen.

33. Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
b) Erfüllungsort für die Verpflichtungen von mborisch.de ist deren Sitz in Hanau am Main.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hanau am Main, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
d) mborisch.de ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Partnern bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Partners geltend zu machen.

34. Salvatorische Klausel
a) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zutreffenden Leistungsbeschreibungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht.
b) Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 
 
 

Kontakt

mborisch.de
Steinheimer Straße 41
63450 Hanau
Tel.: 06181-4288-240

 
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